Es ist unklug zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn wir zu viel bezahlen, verlieren wir etwas Geld, das ist alles.
Wenn wir dagegen zu wenig bezahlen, verlieren wir manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaftlichkeit verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen wir das niedrigste Angebot an, müssen wir für das Risiko, das wir eingehen, etwas hinzurechnen.
Und wenn wir das tun, dann haben wir auch genug Geld, um etwas Besseres zu bezahlen."
Zitat John Ruskin (engl. Sozialreformer um 1900)
Verhältnis zwischen Planer und Bauherr
Der freischaffende qualifizierte Bauingenieur oder Architekt stellt dem Bauherrn als Berater sein gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung.
Er berät seinen Bauherrn bei der Grundstückssuche und hilft bei der Entwicklung von Ideen. Aus diesen Ideen entwickelt er erste Entwürfe, Bauvorlagen und schließlich die ausführungsreifen Pläne und betreut das Bauvorhaben bis zur Fertigstellung und Übergabe.
Der Bauingenieur/Architekt hat die Aufgabe, die Interessen des Bauherrn in jeder Hinsicht zu vertreten, ihn vor Fehlentscheidungen zu warnen und vor Übervorteilung zu schützen.
Die Grundlage zur beiderseitigen Zufriedenheit ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Bauherr und Planer, welches Toleranz auf beiden Seiten voraussetzt, und die organisatorische und finanzielle Unabhängigkeit des Bauingenieurs/Architekten von der Baudurchführung selbst.
Nur wenn der Planer allein den Bauherrn und nicht den Bauunternehmer oder Bauträger vertritt, ist er unabhängig und kann die Interessen des Bauherrn sachgemäß durchsetzen.
Genügen zum Bauen nicht Bauunternehmer oder Bauträger allein?
Auch ein Bauunternehmer oder Bauträger kann ohne Baupläne nicht bauen. Wo er die Pläne anfertigen lässt und von wem, weiß der Bauherr nicht. Vielleicht plant der Bauunternehmer oder Bauträger selbst, dann ist die individuelle Umsetzung der Ideen des Bauherrn, frei von Lieferanten- und Bauunternehmerinteressen nicht mehr gewährleistet. In jedem Falle müssen auch beim Bauunternehmer oder Bauträger die Planungsleistungen bezahlt werden, sei es direkt oder durch höhere Einzelpreise für seine Leistungen.
Und nicht jedes Haus passt harmonisch an jeden Standort. Die optimale Anordnung der Räume und Ausrichtung nach der Himmelsrichtung, die Anordnung von Terrassen, Stellplätzen oder Garagen - all dies sind wichtige Planungsgrundlagen, die der Bauingenieur oder Architekt aufgrund seiner Erfahrung und Ausbildung optimal umsetzt.
Die meisten der miserabler Bauten und kostenintensiver Bauschäden gehen auf das Konto unausgebildeter "Planer" aller Sparten. Und hierbei geht es nicht nur um die Gestaltung der Fassade der Gebäuden, sondern hauptsächlich um die fachgerechte Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften. Bauschäden am Gebäude, aufgrund mangelnder Wärmedämmung oder Abdichtung, ziehen aufwendige und teure Reparaturen nach sich und können auch gesundheitliche Schäden hervorrufen, z.B. durch Schimmelpilze.
Macht sich das Ingenieur- bzw. Architektenhonorar bezahlt?
In jedem Fall, denn für einen geringen Teil der Gesamtkosten am Bau kann der Bauherr das gesamte Wissen des Bauingenieurs / Architekten nutzen, nämlich alles, was er an Erfahrung, Praxis, Organisationstalent, Koordinationsvermögen, technischem Wissen, künstlerischer Intuition, Materialkenntnissen und Behördenumgangsroutine bieten kann. Dies macht sich in der Gestaltung der Räume und Fassaden, der Anordnung der Fensterflächen, der Dachgestaltung, der Verwendung der optimalen Materialien, dem Setzen von architektonischen Akzenten, der optimalen Ausnutzung von Sonnenlicht und -wärme und nicht zuletzt einem optimalen Bauablauf bemerkbar. Und auch die Zeitersparnis bei einem routinierten Umgang mit Baubehörden und Fördermittelstellen ist ganz erheblich.
Mit dem Honorar müssen alle Kosten des Planungsbüros gedeckt werden. Es ist nicht Gewinn, sondern Umsatz und richtet sich nach den anrechenbaren Kosten des Objektes und nach den Honorarzonen der Gebührenordnung HOAI.
Die Leistungen des freischaffenden Planers
Viele Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen, ein Haus zu bauen, gehen davon aus, dass ein individuelles, frei geplantes Haus zu teuer und nicht finanzierbar sei. Oftmals trifft dies jedoch nicht zu, da gerade bei vermeintlich günstigen Häusern am Ende das Preis-Leistungs-Verhältnis meist wesentlich ungünstiger ist und die Folgekosten höher sind, als bei Bauvorhaben, welche von einem unabhängigen Planer begleitet wurden. Gerade beim Hausbau ist ein unabhängiger erfahrener Berater und Vertreter des Bauherrn unentbehrlich. Und die Umsetzung der eigenen Wünsche und Vorstellungen legt den Grundstein für das spätere Wohlbefinden im eigenen Haus.
Im Übrigen hat in meinem Planungsbüro noch kein Bauherr für eine erste Beratung oder Information zum Bauvorhaben etwas zahlen müssen.
Das Leistungsbild des Bauingenieurs / Architekten ist im §15 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dargestellt und in neun Leistungsphasen eingeteilt. Diese Leistungsphasen können vom Bauherrn komplett, einzeln, getrennt oder nur zum Teil beauftragt werden.
Die Berufshaftpflicht des Bauingenieurs/Architekten
Der Bauingenieur/Architekt haftet für alle eigenen Fehler während der Planung, Vergabe und Bauüberwachung, die von ihm zu vertreten sind. Hierfür muss er mit seiner Berufshaftpflichtversicherung einstehen.
Selbstverständlich kann der von Ihnen beauftragte Bauingenieur/Architekt Ihnen jederzeit das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, die speziell auf die Erfordernisse eines Bauingenieur- oder Architekturbüros zugeschnitten ist. Diese Versicherung dient auch Ihrer Sicherheit und kann von Bauunternehmen und Bauträgern aufgrund der beträchtlichen Versicherungsprämien meist nicht nachgewiesen werden.
Das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar
Beim Bau eines Gebäudes beeinflussen viele Faktoren das Gelingen und den Gesamteindruck. Äußere Gestaltung, Farbgebung und Einordnung sind wichtig.
Sehr viel wichtiger sind jedoch die Faktoren, die nach Fertigstellung des Gebäudes nicht mehr sichtbar, sondern nur noch erlebbar sind.
So sind beispielsweise Behaglichkeit, Wärmeschutz, Schallschutz, Feuchteschutz und Brandschutz im Gebäude nur durch eine fachgerechte Planung und Bauüberwachung sicher zu gewährleisten.
Betriebskosten spielen nach Gebäudefertigstellung eine große Rolle für den Bauherrn, werden sich aber nur im gewünschten Rahmen bewegen, wenn das Gebäude zukunftsorientiert geplant wurde.
Ebenso kann nur ein Bauingenieur oder Architekt während der Bauausführung prüfen, ob Materialqualität, Ausführung und Verarbeitung am Bau stimmen.
Ideal für den Bauherrn ist, wenn Planung und Bauüberwachung durch einen unabhängigen Bauingenieur oder Architekten übernommen werden.
Der Ärger durch Mängel aus unsachgemäßer Planung und Ausführung steht in keinem Verhältnis zu den Kosten des planenden und baubetreuenden Bauingenieurs oder Architekten.
Wer billig plant, baut teuer
Die Planung eines Gebäudes, einschließlich Betreuung bis Fertigstellung, umfasst ca. 10% bis 15% der Bausumme, während der eigentliche Bau 85% bis 90% der Bausumme, abhängig von Größe und Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens, ausmacht.
Wer darauf achtet, dass bei der Planung und Überwachung des Baus qualitativ hochwertige Arbeit geleistet wird, wird das Ergebnis in Kosteneinsparungen und Optimierungen bei der Gebäudeherstellung und den Folgekosten erhalten.
Bei einem Anteil von 85% bis 90% der Bausumme für die Gebäudeherstellung ist die Kostenoptimierung wesentlich wirksamer durch eine qualifizierte Planung und Bauüberwachung, als Kosteneinsparungen durch eine minderwertige billige Planung vornehmen zu wollen.
Meist macht sich der Einsatz eines Bauingenieurs oder Architekten so bezahlt, dass die Honorarkosten in der Bauausführung mehr als eingespart werden.
Wie findet man seinen Bauingenieur/Architekten ?
Die beste Werbung für den Bauingenieur/Architekt ist die Empfehlung zufriedener Bauherren. Er wirbt durch seine Leistungen in Form von ausgeführten Bauten.
Jede aufdringliche oder unlautere Werbung und Bewerbung ist ihm untersagt.
Suchen Sie "Ihren" Bauingenieur/Architekten am besten anhand seiner Häuser, über Empfehlungen und Bauherreninformationen oder das Studium seiner Präsentation im Internet.